Andreas Kühn Dieses Unternhemen ist derzeit nicht aktiv
AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsgegenstand
1.1 Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. verpflichtet sich, die Klientin / den Klienten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung individuell zu beraten und betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Dienstleistung nur durch die Klientin / den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Dienstleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Dienstleistung
2.1 Art, Umfang, Dauer und Ort jeder Dienstleistungseinheit werden mit der Klientin / dem Klienten abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit der Klientin / dem Klienten abgestimmt.

3. Sonstige Leistungen
3.1 Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. steht der Klientin / dem Klienten außerhalb der Dienstleistungseinheiten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung per Telefon und E-Mail zu den Bürozeiten von Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Kühn Institut für Gesundheitsmanagemente.K..

4. Haftung
4.1 Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. schließt gegenüber der Klientin / dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist von der Klientin / dem Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von der Klientin / dem Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt die Klientin / der Klient Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut sie / er dies auf eigene Verantwortung. Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die die Klientin / der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen der Klientin / des Klienten zu genügen.
4.6 Die Klientin / der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Dienstleistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg
von und zum Erfüllungssort.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung erfolgt bei fortlaufenden Leistungen jeweils monatlich, sofern nichts anderes vereinbart wird.
5.2 Die Klientin / der Klient erhält von Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzug nach Erhalt zu bezahlen ist.
5.3 Bei Buchungen von Fortbildungen, Seminaren, Workshops und Kursen ist der gesamte Rechnungsbetrag bis spätestens zum 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme zu zahlen.
5.4 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen der Klientin / dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6. Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte der Klientin / des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese von der Klientin/ dem Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt die Klientin / der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. im Auftrag der Klientin / des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber, Eigentum von Kühn Institut für Gesundheitsmanagement.

7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung von Einzelterminen hat die Klientin / der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Terminbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Einheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Einheit im Freien aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Einheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit der Klientin / dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit der Klientin / dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
7.4 Ausfall Bei Buchungen von Fortbildungen, Seminaren, Workshops gilt, bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Anmeldung kostenlos storniert.
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren berechnet, sofern ein Alternativtermin vereinbart wird. Anderenfalls entstehen Stornokosten in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.
Bei späteren Absagen bis 1 Woche vor Seminarbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % berechnet, sofern ein Alternativtermin vereinbart wird. Anderenfalls fallen 50 % Stornokosten des vereinbarten Honorars an.
Bei noch späteren Absagen entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50 %, wenn ein Alternativtermin vereinbart wird. Ansonsten ist der gesamte Honorarbetrag für das abgesagte Seminar zu entrichten.

Ist eine Durchführung, z. Bsp. Aufgrund einer Pandemie nicht möglich, verlängern sich Vereinbarungen und Verträge um die Zeit der Nichtdurchführbarkeit.

8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Absage durch Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. können Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Betreuungseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogenen Daten der Klientin / des Klienten werden von Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Einheit gelöscht. Im übrigen gelte die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung
10.1 Die Klientin / der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Kühn Institut für Gesundheitsmanagement e.K. hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen der Klientin / des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Dienstleistungen als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerforderniss gilt auch für den Verzicht auf dieses Formforderniss.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Lüneburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.