Steuervorteile nutzen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die durchgeführten Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Betrieblichen Gesundheitsförderung steuerlich geltend zu machen.
Modell A:
Bedarfsorientierung Interesse Arbeitgeber. „Maßnahmen sind im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“
Modell B:
„500 Euro Paragraph“. Gesetzliche Regelung zur Unterstützung des BGM (§3, 34 EStG)
Modell C:
Sachbezüge, Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge (§8,2 Satz 9 EStG)